Grundsätzlich ist das Abbrennen von biogenen Materialien, wie z. B. Holz und Sträuchern, im Freien laut Tiroler Feuerpolizeiordnung verboten.
Durch die Übernahme der Alarmierung von der Polizei durch die Leitstelle Tirol wird für Meldungen / Anzeigen von kontrolliertem Abbrennen folgende Vorgangsweise angeordnet:
Damit soll die Alarmierung der Feuerwehr bei einlangenden Notrufen reduziert werden. Eine zusätzliche Meldung an die Polizei ist nicht mehr notwendig.