Abbrennen von biogenem Material

Grundsätzlich ist das Abbrennen von biogenen Materialien, wie z. B. Holz und Sträuchern, im Freien laut Tiroler Feuerpolizeiordnung verboten.

Durch die Übernahme der Alarmierung von der Polizei durch die Leitstelle Tirol wird für Meldungen / Anzeigen von kontrolliertem Abbrennen folgende Vorgangsweise angeordnet:

  • Genehmigung durch den Bürgermeister, 14 Tage im Vorhinein schriftlich bei der Gemeinde
  • oder Genehmigung durch die Landeswarnzentrale 0512-130
  • private Meldungen bei der Leitstelle Tirol, werden nicht angenommen

Damit soll die Alarmierung der Feuerwehr bei einlangenden Notrufen reduziert werden. Eine zusätzliche Meldung an die Polizei ist nicht mehr notwendig.

Sie brauchen uns ?

Notruf:

Feuerwehr    122

Polizei           133

Rettung         144

Alpinnotruf   140

Landeswarnzentrale 130

In weniger dringenden Fällen:

Kdt.                    Simon Gatt                0664 / 381 37 64

Kdt. Stv.             Armin Kössler           0660 / 707 61 76

Kassier:              Lukas Arnold            0681 / 815 263 61

Schriftführer:    Manfred Wallinger    0677 / 610 84 220